Startseite > Bürgerservice > Verordnungen
20.09.2017
An öffentlichen Orten im Ortsgebiet müssen Hunde jedenfalls an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
Die Leinen- oder Maulkorbpflicht betrifft alle Straßen, Gehsteige, Gehwege und Park- und Sportanlagen innerhalb der Ortstafeln "Ortsanfang" und "Ortsende".
Außerhalb des Ortsgebietes, im Bereich des Lindetwaldes, müssen Hunde an der Leine geführt werden.
Leinen- und Maulkorbpflicht 2016 (565 KB) - .PDF