NEUIGKEITEN

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Voranschlag

Kundmachung Voranschlag

Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiermit kundgemacht, dass der...

Voranschlag

Kundmachung Voranschlag

Im Sinne des § 76 Abs. 7 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiermit kundgemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding in der am 12. Dezember 2024 abgehaltenen öffentlichen Sitzung den Voranschlag 2025 sowie die Gemeindesteuern und Gebühren beschlossen hat.

Der vom Gemeinderat beschlossene Voranschlag liegt von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf und kann während der Amtsstunden eingesehen werden.  Der Gemeindevoranschlag ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.st-marienkirchen.at abrufbar.

Abfallplaner 2026

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