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Bei Straßengrabenverrohrungen bei Gemeindestraßen und Güterwegen werden für die Schaffung von Einfahrten seitens der Gemeinde je Fall die Rohrkosten bis zum Höchstbetrag von ca. € 72,00 inkl. MWSt. vergütet.
Ansuchen: formlos unter Vorlage der Materialrechnung