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Die Gemeinde St.Marienkirchen bei Schärding trägt die (tarifmäßigen) Transportkosten (Zufuhrkosten) von den nächstgelegenen Schotter(Kies-)gruben Allerding oder Lambrechten bis zu einer Schottermenge von höchstens 50 to (= Höchstsatz jährlich pro Antragssteller bzw. pro Weggemeinschaft bei mehreren Anrainern) für die Straßenerhaltung und zwar für die Wirtschaftswege (landwirtschaftliche Zufhartswege), die als öffentliches Gut ausgeschieden sind.
Die Rechnung ist vom Frächter direkt an die Gemeinde zu stellen. In Ausnahmefällen oder bei Selbstabholung wird das Material von der Gemeinde nach den geltenden Preisen bzw. Tarifen vergütet. Der Bedarf bzw. die beabsichtigte Weginstandsetzung ist vorher unter Bekanntgabe des Weges und der Weglänge beim Gemeindeamt anzumelden und hat der Straßenausschuss nach Vornahme eines Lokalaugenscheines (Besichtigung) über die Beitragsgewährung zu entscheiden.