Wasserbezugsgebühren, Zählergebühr

Zuständig

Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke haben für den Wasserbezug eine jährliche Wassergebühr zu entrichten. Diese beträgt bei der Messung des Wasserverbrauches mit Wasserzählern pro Kubikmeter

ab 1. Jänner 2024 € 2,10.

jedoch jährlich mindestens € 73,50 je Hausanschluss zur Abgeltung der vom tatsächlichen Wasserverbrauch unabhängigen Kosten.

Für die Bereitstellung, Instandhaltung, Überprüfung und Nacheichung eines Wasserzählers ist eine laufende Zählergebühr zu entrichten. Die Zählergebühr beträgt für jeden Zähler pro Monat € 2,15.