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Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage nach Abs. 2 für
a) Wohnbauten
von 0 bis 150 m² Bemessungsfläche € 18,35 pro m² Bemessungsfläche
für weitere 150 m² (151 – 300 m²) zuzüglich € 12,80 pro m² Bemessungsfläche
und über 300 m² zuzüglich € 7,40 pro m² Bemessungsfläche
Mindestanschlussgebühr € 2.752,50
Bei Mehrwohnungsbauten (mehr als 3 Wohneinheiten) wird für die gesamte Bemessungsfläche der Höchstbeitrag pro m² berechnet.
b) Betriebs- und Geschäftsstätten
pro m² Bemessungsfläche € 18,35
und über 1.000 m² zuzüglich € 12,80 pro m² Bemessungsfläche
c) Landwirtschaftliche Stallungen und Milchkammern (Pauschalzuschläge) (gelten nur, wenn auch das Wohnhaus angeschlossen ist)
bis 100 m² Bemessungsfläche € 159,10
von 101 – 150 m² Bemessungsfläche € 236,00
von 151 – 200 m² Bemessungsfläche € 315,50
über 200 m² Bemessungsfläche € 393,90
Sollte im Stallbereich nur die Milchkammer allein angeschlossen werden, so wird diese mit der Mindestpauschalgebühr von € 159,10 bewertet.
Wassergebührenordnung (164 KB) - .PDF