Wasseranschlussgebühr

Zuständig

Die Wasserleitungs-Anschlussgebühr beträgt für bebaute Grundstücke je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage nach Abs. 2 für

a) Wohnbauten

von 0 bis 150 m² Bemessungsfläche € 18,35 pro m² Bemessungsfläche

für weitere 150 m² (151 – 300 m²) zuzüglich € 12,80 pro m² Bemessungsfläche

und über 300 m² zuzüglich € 7,40 pro m² Bemessungsfläche

Mindestanschlussgebühr € 2.752,50

Bei Mehrwohnungsbauten (mehr als 3 Wohneinheiten) wird für die gesamte Bemessungsfläche der Höchstbeitrag pro m² berechnet.

b) Betriebs- und Geschäftsstätten

pro m² Bemessungsfläche € 18,35

und über 1.000 m² zuzüglich € 12,80 pro m² Bemessungsfläche

Mindestanschlussgebühr € 2.752,50

c) Landwirtschaftliche Stallungen und Milchkammern (Pauschalzuschläge) (gelten nur, wenn auch das Wohnhaus angeschlossen ist)

bis 100 m² Bemessungsfläche € 159,10

von 101 – 150 m² Bemessungsfläche € 236,00

von 151 – 200 m² Bemessungsfläche € 315,50

über 200 m² Bemessungsfläche € 393,90

Sollte im Stallbereich nur die Milchkammer allein angeschlossen werden, so wird diese mit der Mindestpauschalgebühr von € 159,10 bewertet.

Wassergebührenordnung (164 KB) - .PDF