Leinen- und Maulkorbpflicht (2016)

20.09.2017

An öffentlichen Orten im Ortsgebiet müssen Hunde jedenfalls an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. 

Die Leinen- oder Maulkorbpflicht betrifft alle Straßen, Gehsteige, Gehwege und Park- und Sportanlagen innerhalb der Ortstafeln "Ortsanfang" und "Ortsende".  

Außerhalb des Ortsgebietes, im Bereich des Lindetwaldes, müssen Hunde an der Leine geführt werden.