Leihtonne/Windeltonne

Abholung der Leihtonne:

  • Bürger beantragt bei der gemeinde eine Leihtonne
  • Gemeinde stellt das Leihtonnenformular des BAV Schärding aus
  • Kaution in Höhe von € 40,00 wird vom Gemeindeamt eingehoben
  • Aufkleber für den Entleerungsintervall wird ebenfalls vom Gemeindeamt ausgehändigt
  • Leihtonne ist am Gemeindeamt abzuholen
  • Mitarbeiter unterfertigt die Ausgabebestätigung auf dem Leihtonnenformular
  • Mengengebühr (Müllabfuhr) ist pro Abfuhr zu entrichten

 

Rückgabe der Leihtonne:

  • Bürger bringt die leere, gesäuberte Leihtonne zum Gemeindeamt retour
  • Mitarbeiter bestätigt die ordnungsgemäße Rücknahme der Leihtonne
  • Bürger erhält am Gemeindeamt die Kaution in der Höhe von € 40,00 für seine ordnungsgemäße abgelieferte Leihtonne retour

 

Handhabung bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Leihtonne:

  • Mitarbeiter bestätigt auf dem Leihtonnenformular den Punkt: Die auf der ersten Seite genannte Tonne wurde zurückgebracht, ist aber nicht in ordnungsgemäßem Zustand (defekt, stark verschmutzt)
  • Gemeinde bezahlt keine Kaution aus

Zuständig