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jeweils pro Quadratmeter verbauter Fläche je Geschoss; bei Wohnflächen wird eine Mindestanschlussgebühr für 150 m² berechnet;
SONDERREGELUNGEN entnehmen Sie bitte der Kanalgebührenordnung der Gemeinde St.Marienkirchen bei Schärding.
Kanalgebührenordnung (98 KB) - .PDF