Wenn Sie Österreicherin/Österreicher sowie ledig und voll geschäftsfähig sind:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Wenn die Geburt nicht im Inland beurkundet oder eingetragen ist: eine einer Abschrift aus dem Geburtenbuch entsprechende Urkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Wenn der Hauptwohnsitz im Ausland liegt: den Nachweis des Hauptwohnsitzes
- Nachweis akademischer Grad
Wenn Sie bereits verheiratet waren: zusätzlich
- Heiratsurkunde aller Vorehen
- Nachweise über die Auflösung der Vorehen (Scheidungsbeschlüsse, Sterbeurkunden)
- Geburtsurkunden aller gemeinsamen vorehelichen Kinder
Wenn Sie ein Kind oder mehrere gemeinsame Kinder haben: zusätzlich
- Geburtsurkunde(n) des gemeinsamen Kindes oder der gemeinsamen Kinder
- Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn vorhanden)
- Weitere Urkunden und Nachweise werden, insbesondere bei nicht-österreichischen Staatsbürgern, je nach Sachlage vorzulegen sein.
- Gebühren: Bundesgebührenpauschale € 50,00 bei Auslandsberührung € 130,00
- Gerichtsbeschluß über Ehemündigkeit (zwischen 16 und 18 Jahren, wenn der künftige Ehegatte volljährig ist)
- Einwilligung des gesetzlichen Vertreters