Beihilfe für Zuchttierhaltung

Die Gemeinde St. Marienkirchen gewährt eine Beihilfe pro Tier in der Höhe von 10 % der Kosten excl. MwSt. und zwar:

  • für Herdebuchstiere der Klasse 2 bis höchstens € 435,00,
  • für Herdebuchstiere der Klasse 3a bis höchstens € 255,00 und 
  • für Zuchteber mindestens € 45,00 und höchstens € 75,00.

Die Mindesthaltedauer beträgt jeweils 18 Monate. 

Ansuchen: formlos unter Vorlage des Körscheines und der Rechnung.

Zuständig