Startseite > Bürgerservice > Förderungen
Die Gemeinde St. Marienkirchen gewährt eine Beihilfe pro Tier in der Höhe von 10 % der Kosten excl. MwSt. und zwar:
Die Mindesthaltedauer beträgt jeweils 18 Monate.
Ansuchen: formlos unter Vorlage des Körscheines und der Rechnung.