Beihilfe für Zuchttierhaltung

Die Gemeinde leistet eine Beihilfe je 10 % der Kosten excl. MWSt. und zwar für Herdebuchstiere der Klasse 2 bis höchstens € 435,00,
für Herdebuchstiere der Klasse 3a bis höchstens € 255,00 und für Zuchteber mindestens € 45,00 und höchstens € 75,00.
Die Mindesthaltedauer beträgt jeweils 18 Monate. 

Ansuchen: formlos unter Vorlage des Körscheines und der Rechnung.

Zuständig