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Die Gemeinde leistet eine Beihilfe je 10 % der Kosten excl. MWSt. und zwar für Herdebuchstiere der Klasse 2 bis höchstens € 435,00, für Herdebuchstiere der Klasse 3a bis höchstens € 255,00 und für Zuchteber mindestens € 45,00 und höchstens € 75,00. Die Mindesthaltedauer beträgt jeweils 18 Monate.
Ansuchen: formlos unter Vorlage des Körscheines und der Rechnung.