Beihilfe für Straßenverrohrungen

Bei Straßengrabenverrohrungen bei Gemeindestraßen und Güterwegen werden für die Schaffung von Einfahrten
seitens der Gemeinde je Fall die Rohrkosten bis zum Höchstbetrag von ca. € 72,00 inkl. MWSt. vergütet.

Ansuchen: formlos unter Vorlage der Materialrechnung

Zuständig