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Wärmepumpen für die Warmwasseraufbereitung, Luft-Wärmepumpen, Erdwärmepumpen oder Wasser/Wasser-Wärmepumpen werden generell mit 20 % der Landesförderung gefördert. Eine Förderung der Gemeinde erfolgt nur bei gleichzeitiger Gewährung einer Landesförderung.
Ansuchen: formlos unter Vorlage der Zusicherung vom Land Oö.