Wann muss ein Hund angemeldet werden?
Ein über zwölf Wochen alter Hund muss innerhalb von fünf Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde angemeldet werden.
Wer darf einen Hund halten?
Nur wer über 16 Jahre alt ist, darf einen Hund halten. Vorausgesetzt, die nötige Sachkunde und die körperliche wie geistige Eignung sind gegeben. Das gilt auch für Personen, die den Hund zeitwilig beaufsichtigen oder führen.
Wo muss ein Hund an die Leine?
Leinen- und Maulkorbpflicht (2016)
Welche Abgaben sind fällig?
Hundeabgabe
Kotentsorgung
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes unverzüglich beseitigen. Im Gemeindegebiet sind mehrere Hundetoiletten mit Sackspender und Abfallbehälter aufgestellt, diese sind an folgenden Stellen platziert:
- Kinderspielplatz, Vitales Wohnen (Gehweg), OGW Bau (Gehweg), Ende Gehweg Hackenbuch, Niederham, Dietrichshofen
Neues Hundehaltegesetz: Das gilt ab 01. Dezember 2024
Neue Kategorien und ihre Ausbildungsanforderungen
- Kleine Hunde
-> Sachkunde-Kurs - Große Hunde ("40/20-Regelung") = Widerristhöhe von mind. 40 cm oder einem Gewicht von mind. 20 kg. Die Bestätigung übernimmt ein Tierarzt.
-> Sachkunde-Kurs
-> Überprüfung Alltagstauglichkeit - Spezielle Hunde = Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit-Bull, Tosa Inu und deren Kreuzungen
-> Sachkunde-Kurs
-> Überprüfung Alltagstauglichkeit
-> Für diese Hunde gilt grundsätzlich Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten. - Auffällige Hunde = Menschen oder Tiere wurden in aggressiver Weise bedroht oder verletzt
-> Sachkunde-Kurs
-> Überprüfung Alltagstauglichkeit
-> Verhaltensmedizinische Evaluierung
-> Zusatzausbildung
-> Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten
Der Sachkundekurs, ein Nachweis der Haftpflichtversicherung sowie die Registrierungsbestätigung in der Heimtierdatenbank sind für jeden Hund bei der Anmeldung vorzulegen.
Termine für den Sachkundekurs