22.03.2024
Im Sinne des § 93 Abs. 4 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiermit kundgemacht, dass der vom Gemeinderat der Gemeinde St.Marienkirchen bei Schärding in der am 23.03.2023 angehaltenen öffentlichen Sitzung beschlossene Rechnungsabschluss der Gemeinde, sowie der VFI der Gemeinde St.Marienkirchen bei Schärding, für das Haushaltsjahr 2022 von heute an zwei Wochen im Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann.
Der Rechnungsabschluss ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.st-marienkirchen.at abrufbar.