Im Sinne des § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf über den Gemeindevoranschlag der Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding für das Jahr 2025 von heute an eine Woche, das ist bis zum 11.12.2024, im Gemeindeamt St. Marienkirchen bei Schärding zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann.
Der Entwurf ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.st-marienkirchen.at abrufbar.
Im Sinne des § 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiermit kundemacht, dass der Entwurf über den Voranschlag des Vereins zur Förderung der Infrastruktur der Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding für das Jahr 2025 von heute an eine Woche, das ist bis zum 11.12.2024, im Gemeindeamt St. Marienkirche bei Schärding zur öffentlichen Einsicht aufliegt und während der Amtsstunden eingesehen werden kann. Der Entwurf ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.st-marienkirchen.at abrufbar.
Anbei befinden sich die Abfalltermine für 2025!