Hundehaltung - worauf muss ich achten?

Wann muss ein Hund angemeldet werden?
Ein über zwölf Wochen alter Hund muss innerhalb von fünf Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde angemeldet werden.

Wer darf einen Hund halten?
Nur wer über 16 Jahre alt ist, darf einen Hund halten. Vorausgesetzt, die nötige Sachkunde und die körperliche wie geistige Eignung sind gegeben. Das gilt auch für Personen, die den Hund zeitwilig beaufsichtigen oder führen.

Wo muss ein Hund an die Leine?
Leinen- und Maulkorbpflicht (2016)

Welche Abgaben sind fällig?
Hundeabgabe

Der Sachkundekurs, ein Nachweis der Haftpflichtversicherung sowie die Registrierungsbestätigung in der Heimtierdatenbank sind für jeden Hund bei der Anmeldung verpflichtend vorzulegen!

Kotentsorgung
Exkremente des Hundes sind unverzüglich zu beseitigen. Im Gemeindegebiet sind an folgenden Stellen mehrere Sackspender und Abfallbehälter platziert:

  • Kinderspielplatz
  • Vitales Wohnen (Gehweg)
  • OGW Bau (Gehweg)
  • Ende Gehweg Hackenbuch
  • Niederham
  • Dietrichshofen

Hundekategorien und ihre Ausbildungsanforderungen

  • Kleine Hunde
     -> Sachkunde-Kurs
  • Große Hunde
    ("40/20-Regelung") = Widerristhöhe von mind. 40 cm oder einem Gewicht von mind. 20 kg. Die Bestätigung übernimmt ein Tierarzt.
    -> Sachkunde-Kurs + Überprüfung Alltagstauglichkeit
  • Spezielle Hunde
    = Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, American Pit-Bull, Tosa Inu und deren Kreuzungen
    -> Sachkunde-Kurs + Überprüfung Alltagstauglichkeit
    Für diese Hunde gilt grundsätzlich Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten.
  • Auffällige Hunde
    = Menschen oder Tiere wurden in aggressiver Weise bedroht oder verletzt
    -> Sachkunde-Kurs + Überprüfung Alltagstauglichkeit + Verhaltensmedizinische Evaluierung + Zusatzausbildung
    Leinen- und Maulkorbpflicht an öffentlichen Orten