Aktuelle Informationen zur Geflügelpest

hühnerstall

Bild von ELG21 / Pixabay

In den vergangenen Wochen wurden in einigen Bundesländern mehrere Fälle von HPAI bei Wildvögeln, sowie Ausbrüche von Geflügelpest in Geflügelhaltungen, ebenfalls in mehreren Bundesländern, festgestellt.

Auf Grund dessen, wurden in den AVN mit der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes, Gebiete mit einem erhöhten bzw. stark erhöhten Risiko definiert.  Auch der Bezirk Schärding wurde als Gebiet mit stark erhöhtem Risiko festgelegt.

In den Risikogebieten sind Biosicherheitsmaßnahmen gemäß § 8 Vogelgesundheitsverordnung (VGV) einzuhalten. In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko gilt die Stallpflicht für Geflügel. Ausnahmen von der Stallpflicht gibt es für Haltungen mit insgesamt weniger als 50 Stück Geflügel, sofern die Biosicherheitsmaßnahmen bzw. Auflagen gemäß § 8 Abs. 2 VGV eingehalten werden. 

Weitere Informationen zur Geflügelpest.

Vogelgesundheitsverordnung - VGV
Information für Geflügelhalter:innen in Gebieten mit stark erhöhtem HPAI-Risiko
Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes

13.11.2024