
Im Sinne des § 92 Abs. 9 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. wird hiermit kundgemacht, dass der Entwurf des Rechnungsabschlusses der Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding sowie der VFI der Gemeinde St. Marienkirchen bei Schärding für das Jahr 2024 von heute an zwei Wochen, das ist bis zum 27.03.2025, im Gemeindeamt St. Marienkirchen zur öffentlichen Einsicht aufliegt und währen der Amtsstunden eingesehen werden kann.
Der Entwurf ist auch auf der Homepage der Gemeinde unter www.st-marienkirchen.at abrufbar.
Etwaige Einwendungen gegen den Entwurf können innerhalb der oben angeführten Auflagefrist von jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht werden.